Das Werkstudentenprivileg spart dir Tausende Euro Sozialabgaben. Was du wirklich verdienen kannst, wie die 20-Stunden-Regel funktioniert — und ob Werkstudent + BAföG möglich ist.
Warum Werkstudenten deutlich mehr netto bekommen als reguläre Arbeitnehmer
Realistische Stundenlöhne für Werkstudenten in Deutschland (aktuell)
Nicht 20h sind die Grenze — sondern 26 Wochen über 20h im Jahr
3 Fragen — deine persönliche Werkstudent-Strategie
Luis Newton erklärt Gehalt, Stunden, Steuern und das Werkstudentenprivileg kompakt:
Welches Modell passt zu welcher Situation?
Silke Koppitz: Karriereberatung · 6 Min
karriereguru · 8 Min
plan&los · 8 Min
Wer neben dem Studium arbeiten möchte, stößt schnell auf den Begriff „Werkstudent". Das klingt nach einer unkomplizierten Lösung – und ist es in vielen Fällen auch. Gleichzeitig gibt es Regeln, die du kennen musst, bevor du einen Werkstudenten-Vertrag unterschreibst. Dieser Artikel erklärt, wie der Werkstudentenstatus funktioniert, was die 20-Stunden-Regel konkret bedeutet, welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wie du als Werkstudent möglichst gut durch das Studium kommst.
Der Begriff „Werkstudent" ist kein geschützter Titel, sondern eine sozialversicherungsrechtliche Kategorie. Gemeint ist damit ein Student, der neben seinem ordentlichen Vollzeitstudium einer Beschäftigung nachgeht – und dabei ein bestimmtes Stundenlimit einhält. Entscheidend ist, dass das Studium im Vordergrund steht. Der Job soll die Ausbildung finanzieren, nicht ersetzen.
Für Arbeitgeber ist das Werkstudenten-Modell attraktiv, weil die Lohnnebenkosten deutlich geringer ausfallen als bei regulären Angestellten. Für dich als Student bedeutet es: Du kannst mehr verdienen als mit einem Minijob als Student, ohne sofort in die volle Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Der Knackpunkt liegt bei den genauen Bedingungen, unter denen dieser Status gilt.
Grundsätzlich gilt: Du bist Werkstudent im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, solange du an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist, das Studium deinen Lebensmittelpunkt bildet und du die Stundengrenze einhältst. Sobald eine dieser Voraussetzungen wegfällt, ändert sich dein Versicherungsstatus – mit spürbaren Konsequenzen für dein Gehalt.
Die 20-Stunden-Regel ist der Kern des Werkstudentenprivilegs. Sie besagt, dass du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, um in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei zu bleiben. Geregelt ist das in § 20 SGB IV. Nur die Rentenversicherung ist Pflicht – dazu gleich mehr.
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf die Vorlesungszeit. In den Semesterferien darfst du vorübergehend mehr arbeiten, also auch Vollzeit oder Überstunden leisten. Diese Mehrarbeit wird über das Jahr gemittelt. Konkret bedeutet das: Wenn du in den Ferien phasenweise Vollzeit arbeitest, darf der Jahresdurchschnitt trotzdem die 26-Wochen-Grenze nicht überschreiten. Das klingt komplizierter, als es ist. Faustregel: Pro Kalenderjahr kannst du bis zu 26 Wochen Vollzeit arbeiten, wenn du in der restlichen Zeit unter 20 Stunden bleibst.
Wer die Grenze dauerhaft überschreitet – also nicht nur in Ausnahmephasen, sondern regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet – verliert den Werkstudentenstatus. Dann fallen für dich plötzlich alle Sozialversicherungsbeiträge an, rückwirkend. Das kann teuer werden, weil Arbeitgeber und Krankenkassen die Beiträge nachfordern können.
Ebenfalls zu beachten: Hast du mehrere Jobs gleichzeitig, werden die Stunden addiert. Wer bei Arbeitgeber A 15 Stunden und bei Arbeitgeber B 10 Stunden pro Woche arbeitet, überschreitet die 20-Stunden-Grenze – selbst wenn jeder Vertrag für sich genommen unauffällig wirkt.
Das sogenannte Werkstudentenprivileg sorgt dafür, dass du als Werkstudent in drei von vier Sozialversicherungszweigen beitragsfrei bist. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber regulären Arbeitnehmern.
| Versicherungszweig | Werkstudent | Regulärer Arbeitnehmer (ca.) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Beitragsfrei (Werkstudentenprivileg) | ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | Beitragsfrei | ca. 1,7–2,0 % |
| Arbeitslosenversicherung | Beitragsfrei | ca. 1,3 % |
| Rentenversicherung | Pflichtbeitrag: 9,3 % (Arbeitnehmeranteil) | 9,3 % |
| Lohnsteuer | Ja, ab Grundfreibetrag (12.096 € in 2025) | Ja |
Du sparst als Werkstudent also rund 10–11 Prozent deines Bruttogehalts im Vergleich zu einem regulären Arbeitnehmer. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und 15 Arbeitsstunden pro Woche sind das schnell 50–70 Euro mehr netto im Monat, ohne dass du irgendetwas anders machen musst.
Was bedeutet das für die Krankenversicherung? Als Werkstudent bleibst du in der Regel in deiner bestehenden Versicherung – also entweder in der studentischen Krankenversicherung oder in der Familienversicherung deiner Eltern. Den Beitrag für die Krankenkasse zahlst du separat, nicht über deinen Arbeitgeber.
Du kannst auf den Rentenversicherungsbeitrag verzichten, indem du einen Befreiungsantrag stellst. Das ist für viele junge Leute verlockend, weil es kurzfristig mehr Netto bedeutet. Ob das sinnvoll ist, hängt von deiner individuellen Situation ab – viele Finanzberater raten davon ab, weil du damit Rentenanwartschaften aufbaust, auch wenn sie gering sind.
Werkstudentenjobs tauchen oft im Lebenslauf auf. Was dabei aktuell wirklich relevant ist und was du besser weglässt, erklärt dieses Video:
Wie viel du als Werkstudent verdienen kannst, hängt von Branche, Region und Unternehmen ab. Einheitliche Tarife gibt es nicht. Praktische Orientierungswerte bewegen sich je nach Fach und Aufgabe zwischen 12 und 22 Euro pro Stunde. In technischen Berufen, bei großen Unternehmen oder in spezialisierten Tätigkeiten sind auch höhere Stundenlöhne möglich.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten. Kein Arbeitgeber darf dich unter dieser Grenze beschäftigen, egal wie die Vereinbarung im Vertrag aussieht.
Steuerlich bist du als Werkstudent normaler Lohnsteuerpflichtiger. Ob du Steuern zahlst, hängt davon ab, ob dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Wer das ganze Jahr über wenig verdient, zahlt oft gar keine oder kaum Steuern. Trotzdem lohnt es sich fast immer, eine Steuererklärung abzugeben – weil du als Student häufig Kosten geltend machen kannst, die zu einer Rückerstattung führen. Dazu gehören Fahrkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel und Studiengebühren im Zusammenhang mit dem Job.
Außerdem solltest du im Blick behalten, wie sich dein Einkommen auf BAföG auswirkt. Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem du anrechnungsfrei verdienen kannst. Wer diesen überschreitet, bekommt weniger BAföG – manchmal auch gar keins mehr. Der Freibetrag liegt aktuell bei rund 6.000 Euro pro Jahr (vor Steuern). Plane deine Stunden also nicht nur nach der 20-Stunden-Regel, sondern auch nach dem BAföG-Freibetrag.
Viele Studierende fragen sich, ob ein Werkstudentenjob oder ein Minijob als Student besser zu ihrer Situation passt. Die ehrliche Antwort: Das kommt darauf an.
Ein Minijob ist bis 556 Euro im Monat (Stand 2025) sozialversicherungsfrei und steuerlich unkompliziert. Du musst dich um wenig kümmern. Der Nachteil: Die Verdienstgrenze ist eng. Wer mehr Zeit hat und mehr verdienen möchte, stößt schnell an die Grenze.
Als Werkstudent kannst du mehr verdienen, hast aber mehr administrative Verantwortung: Du musst deinen Versicherungsstatus im Blick behalten, Stundengrenzen einhalten und gegebenenfalls Steuererklärungen abgeben. Dafür sind die Sozialversicherungsabgaben dank des Werkstudentenprivilegs trotzdem gering.
Für Studierende, die 10–20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten wollen und dabei mehr als 556 Euro im Monat verdienen möchten, ist der Werkstudentenstatus meistens die bessere Wahl. Für Nebenjobs mit wenigen Stunden und geringem Verdienst ist der Minijob oft einfacher.
Im Werkstudenten-Interview wirst du mit ähnlichen Fragen konfrontiert wie in regulären Bewerbungsgesprächen. Hier sind die häufigsten Fragen und wie du sie souverän beantwortest:
Die Theorie klingt gut. In der Praxis stoßen viele Werkstudenten auf Schwierigkeiten, über die vorher selten gesprochen wird.
Das häufigste Problem ist die Zeitplanung. 20 Stunden pro Woche klingen nach wenig, summieren sich aber schnell. Wer dazu noch Vorlesungen, Prüfungsvorbereitungen und Seminararbeiten zu stemmen hat, merkt: Die Zeit wird knapp. Besonders in Prüfungsphasen entsteht Druck, weil viele Arbeitgeber einen gleichmäßigen Einsatz erwarten, das Studium aber phasenweise deutlich mehr Aufwand fordert.
Deshalb ist die Wahl des Arbeitgebers wichtig. Unternehmen, die Erfahrung mit Werkstudenten haben und flexible Arbeitszeiten anbieten, sind deutlich einfacher zu vereinbaren als solche, die feste Schichten und wenig Spielraum bieten. Frag im Bewerbungsgespräch direkt nach, wie flexibel die Arbeitszeiten sind und ob es Erfahrung mit dem Studienrhythmus gibt.
Ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird: der Übergang nach dem Studium. Wer als Werkstudent schon gute Arbeit geleistet hat, wird oft für eine Festanstellung vorgeschlagen. Das ist eine Chance – aber auch ein Moment, der strategisches Denken erfordert. Nicht jedes Unternehmen, das einen guten Werkstudenten hatte, ist automatisch der beste Arbeitgeber für den Karriereeinstieg. Vergleiche Angebote, bevor du zusagst.
Auch die finanzielle Seite verdient einen realistischen Blick. Als Werkstudent verdienst du mehr als mit einem Minijob, aber weniger als ein Vollzeitbeschäftigter. Wenn du zusätzlich BAföG beziehst oder auf andere Formen der Studienfinanzierung angewiesen bist, solltest du alle Einkommensquellen im Blick behalten und prüfen, wie sie sich gegenseitig beeinflussen.
Der klassische Werkstudentenjob in einem Unternehmen ist nicht für alle die beste Option. Manche Studierende kommen mit anderen Modellen besser durch das Studium – sowohl finanziell als auch zeitlich.
Dazu gehören Jobs, die sich gut mit dem Studienalltag kombinieren lassen: Nachhilfe, Tutoren-Tätigkeiten an der Hochschule, freiberufliche Tätigkeiten in kreativen oder technischen Bereichen oder saisonale Jobs. Der Vorteil dieser Alternativen ist häufig die Flexibilität – du arbeitest, wenn es passt, nicht nach einem festen Schichtplan.
Neben dem klassischen Werkstudentenjob gibt es einige Modelle, die sich besonders gut mit dem Studium vereinbaren lassen – hier ein Überblick:
Für viele Studierende ist der Werkstudentenjob trotzdem das stabilste Modell, weil er ein geregeltes Einkommen, Berufserfahrung und soziale Sicherheit kombiniert. Wer die Regeln kennt und einen Arbeitgeber findet, der Rücksicht auf den Studienrhythmus nimmt, profitiert auf mehreren Ebenen: finanziell, beruflich und manchmal auch inhaltlich, wenn Job und Studium sich überschneiden.
Wer diese Punkte vor dem Start klärt, vermeidet die häufigsten Fehler und kann sich auf die eigentliche Arbeit konzentrieren. Der Werkstudentenstatus ist eines der praktischsten Instrumente, um Studium und Beruf zu verbinden – vorausgesetzt, man versteht die Spielregeln.
Finanzfluss · 17 Min
Luis Newton · 20 Min
Wer neben dem Studium arbeiten möchte, steht früh vor einer Entscheidung: Minijob, Teilzeitjob oder Werkstudentenstelle? Der Werkstudentenjob ist für viele Studierende die attraktivste Option – nicht wegen des höheren Stundenlohns allein, sondern weil ein besonderes sozialversicherungsrechtliches Privileg greift, das monatlich spürbar Geld spart. Gleichzeitig bringt die Kombination aus Vollzeitstudium und 20 Stunden Arbeit pro Woche echte Belastungen mit sich, die vor dem Einstieg bekannt sein sollten. Dieser Artikel erklärt die Regel, die Zahlen und die Realität – ohne Beschönigungen.
Ein Werkstudentenjob ist ein sozialversicherungsrechtlich definiertes Arbeitsverhältnis für immatrikulierte Studierende. Das entscheidende Merkmal ist nicht die Tätigkeit selbst, sondern die Bedingung, dass das Studium nachweislich im Vordergrund steht. Der Begriff „Werkstudent" taucht im Arbeitsrecht selbst kaum auf – die rechtliche Grundlage findet sich im Sozialversicherungsrecht, konkret in § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.
In der Praxis bedeutet das: Solange du als Werkstudent die Stundengrenze einhältst und eingeschrieben bist, genießt du das sogenannte Werkstudentenprivileg. Du zahlst deutlich geringere Sozialabgaben als reguläre Arbeitnehmer, weil ein Großteil der Sozialversicherungsbeiträge entfällt. Arbeitgeber wissen das und nutzen Werkstudentenstellen gezielt, um qualifizierte Studierende einzubinden – mit überschaubaren Lohnnebenkosten auf beiden Seiten.
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen: Ein Minijob als Student hat eine eigene Verdienstgrenze (556 Euro monatlich ab 2024) und unterschiedliche Regeln. Beim Werkstudentenjob gibt es keine Einkommensgrenze nach oben – entscheidend ist allein die wöchentliche Arbeitszeit im Semester.
Die 20-Stunden-Regel ist die zentrale Bedingung des Werkstudentenprivilegs. Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer diese Grenze dauerhaft überschreitet, verliert den Sonderstatus – und zahlt rückwirkend volle Sozialversicherungsbeiträge. Das kann teuer werden: Die Sozialversicherungsträger können bis zu vier Jahre rückwirkend nachfordern.
Was viele nicht wissen: Die Grenze gilt nicht für das gesamte Jahr. In der vorlesungsfreien Zeit – also in den Semesterferien – darf die 20-Stunden-Grenze überschritten werden. Bis zu 40 Stunden pro Woche sind dann möglich. Über das Jahr gerechnet ergibt sich daraus eine Jahresarbeitszeit von grob 1.040 Stunden, bei der der Sonderstatus erhalten bleibt.
Ein konkretes Beispiel: Wenn du im Wintersemester 18 Stunden pro Woche arbeitest und in den Semesterferien im Februar sechs Wochen lang Vollzeit (38 Stunden), ist das problemlos möglich. Die 26 Wochen im Jahr, in denen die 20-Stunden-Grenze überschritten werden darf, decken die typischen Ferienzeiträume ab.
Ein weiteres Missverständnis: Die 20-Stunden-Regel ist kein Verbot. Wer mehr arbeitet, darf das – aber dann greift reguläre Sozialversicherungspflicht. Der Unterschied ist also kein arbeitsrechtlicher, sondern ein finanzieller. Wer über 20 Stunden kommt, zahlt wie ein normaler Arbeitnehmer alle Beiträge.
Noch ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Wenn du mehrere Werkstudentenjobs gleichzeitig hast, addieren sich die Stunden. Zwei Jobs à zwölf Stunden sind gemeinsam 24 Stunden – das Privileg erlischt dann für beide Beschäftigungen.
▶ Luis Newton erklärt alles Wichtige rund um den Werkstudentenjob – von der 20-Stunden-Regel bis zu Gehaltsverhandlungen (ca. 20 Min.)
Das Werkstudentenprivileg beschreibt die Befreiung von einem Großteil der Sozialversicherungsbeiträge. Als regulärer Arbeitnehmer zahlst du rund 20 Prozent deines Bruttogehalts in die Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung teilen sich diesen Betrag. Als Werkstudent zahlst du nur den Rentenbeitragsanteil von rund 9,3 Prozent. Alles andere entfällt.
In Euro ausgedrückt: Bei einem Bruttogehalt von 1.000 Euro zahlst du als Werkstudent rund 93 Euro Rentenversicherung. Als regulärer Arbeitnehmer wären es rund 200 Euro Sozialabgaben. Du sparst also etwa 107 Euro pro Monat – allein durch deinen Studentenstatus. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das über 1.200 Euro.
Für die Krankenversicherung gilt: Wer über die Eltern familienversichert ist und unter der Einkommensgrenze von 505 Euro monatlich bleibt, zahlt gar nichts für die Krankenversicherung. Wer mehr verdient, braucht eine eigene Studentischen Krankenversicherung. Diese kostet aktuell rund 120 Euro monatlich – deutlich weniger als der reguläre Beitrag. Mehr Details dazu findest du auf unserer Seite zur Krankenversicherung im Studium.
Ein Punkt, der oft positiv überrascht: Durch die Rentenversicherungsbeiträge baust du tatsächlich Rentenansprüche auf. Das ist kein verlorenes Geld, sondern eine langfristige Anlage – auch wenn der Betrag in jungen Jahren gering wirkt.
Viele Werkstudenten zahlen im Laufe des Jahres Lohnsteuer, die sie am Ende nicht oder nur teilweise schulden. Das liegt daran, dass Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer einbehalten – aber ob diese tatsächlich anfällt, entscheidet das Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604 Euro. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Da viele Werkstudenten diesen Betrag nicht überschreiten, bekommen sie einbehaltene Lohnsteuer vollständig zurück.
Eine Steuererklärung lohnt sich für Werkstudenten deshalb fast immer. Die Rückerstattungen liegen häufig zwischen 200 und 800 Euro – je nach Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und der absetzbaren Kosten. Wer nie eine Steuererklärung gemacht hat, lässt in der Regel Geld liegen.
Absetzen kannst du als Werkstudent unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 Euro pro Kilometer, einfache Strecke), Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachbücher, den Semesterbeitrag, Studiengebühren, Zinsen für Studienkredite sowie Umzugskosten bei einem studienbedingten Umzug. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch angerechnet – eine individuelle Auflistung lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen.
▶ Finanzfluss zeigt 48 absetzbare Posten – viele davon direkt für Werkstudenten relevant (ca. 17 Min.)
Was kannst du als Werkstudent verdienen? Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch hier – er liegt 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde. Die meisten Unternehmen zahlen darüber. In kaufmännischen und technischen Bereichen liegen Stundenlöhne häufig zwischen 15 und 18 Euro. Im IT-Bereich und in der Ingenieurtechnik sind 18 bis 25 Euro keine Ausnahme.
Wenn du 20 Stunden pro Woche zu einem Stundenlohn von 15 Euro arbeitest, ergibt das rund 1.290 Euro brutto im Monat. Nach Abzug der Rentenversicherung und – je nach Jahresverdienst – etwas Lohnsteuer bleiben dir rund 1.100 bis 1.150 Euro netto. Das ist eine verlässliche Größe für die Haushaltsplanung.
| Bereich | Stundenlohn | Brutto/Monat (20h/Woche) | Netto/Monat (ca.) |
|---|---|---|---|
| Einfache Tätigkeiten / Logistik | 12–15 € | ca. 1.032–1.290 € | ca. 930–1.160 € |
| Kaufmännisch / Marketing / HR | 15–18 € | ca. 1.290–1.548 € | ca. 1.160–1.390 € |
| IT / Softwareentwicklung | 18–25 € | ca. 1.548–2.150 € | ca. 1.390–1.900 € |
| Ingenieurwesen / Naturwissenschaften | 17–23 € | ca. 1.462–1.978 € | ca. 1.310–1.770 € |
Viele Unternehmen haben beim Stundenlohn mehr Spielraum, als sie zunächst kommunizieren. Wer aktiv verhandelt und die eigenen Qualifikationen klar benennt, kann häufig ein bis drei Euro mehr pro Stunde herausholen – ohne dass das Verhältnis belastet wird. Gerade in IT und Technik sind Werkstudenten oft schwer zu finden, was die Verhandlungsposition verbessert.
Zum Gesamtbild der Studienfinanzierung trägt ein Werkstudentenjob erheblich bei – er ist für viele Studierende die wichtigste Einkommensquelle neben BAföG.
Ein Werkstudentenjob hat reale Vorteile, die über das monatliche Gehalt hinausgehen. Der größte Hebel liegt im Karrierebereich: Wer ein bis zwei Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hat, kennt interne Prozesse, hat ein Netzwerk aufgebaut und ist bei der Stellenbesetzung nach dem Abschluss klar im Vorteil. In Großunternehmen liegen die Übernahmequoten aus dem Werkstudentenverhältnis nach internen Studien teils zwischen 60 und 80 Prozent. Praktische Erfahrung wiegt in Bewerbungen oft stärker als Noten.
Hinzu kommt die finanzielle Unabhängigkeit. Wer monatlich über 1.000 Euro netto verdient, ist nicht mehr vollständig auf Elternunterhalt oder staatliche Unterstützung angewiesen. Das verändert den Alltag und die Entscheidungsspielräume im Studium spürbar.
Aber: Die Belastung ist real. Ein Vollzeitstudium bringt eine Wochenarbeitsbelastung von 40 bis 45 Stunden mit sich, wenn man Vorlesungen, Seminare, Nachbereitung und Prüfungsvorbereitungen zusammenrechnet. 20 Stunden Arbeit obendrauf bedeutet faktisch eine 60-Stunden-Woche. Wer das dauerhaft durchhält, braucht sehr gute Selbstorganisation und muss bereit sein, auf einen Teil des sozialen Lebens zu verzichten.
Dokumentiertes Risiko ist die Studienverzögerung: Wer während des Semesters konstant an der oberen Stundengrenze arbeitet, verlängert das Studium häufig um ein bis zwei Semester. Das sollte in die Kalkulation einbezogen werden – auch weil ein längeres Studium nicht automatisch durch höheres Werkstudenteneinkommen aufgefangen wird.
Ein rechtliches Risiko, das oft unterschätzt wird: Wenn du deine Abschlussarbeit schreibst oder ein Urlaubssemester nimmst, kann der Werkstudentenstatus automatisch erlöschen. In diesen Phasen greift reguläre Sozialversicherungspflicht – ohne Vorwarnung, wenn du es nicht aktiv prüfst.
| Verbreiteter Irrtum | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| „Über 20 Stunden arbeiten ist verboten" | Nicht verboten – aber der Sonderstatus und die Abgabenersparnisse entfallen |
| „Werkstudenten haben keinen Urlaubsanspruch" | Gesetzlicher Mindesturlaub gilt auch hier (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche) |
| „Steuererklärung lohnt sich nicht" | Lohnt sich fast immer – Rückerstattungen von 200–800 € sind häufig |
| „In den Semesterferien gilt die 20h-Regel auch" | Nein – in vorlesungsfreier Zeit sind bis zu 40 Stunden/Woche möglich |
| „Zwei Werkstudentenjobs sind kein Problem" | Die Stunden aller Jobs werden zusammengezählt |
| „Werkstudenten zahlen keine Sozialversicherung" | Rentenversicherungsbeitrag (~9,3 %) fällt weiterhin an |
Die folgenden Schritte helfen dabei, den Werkstudentenjob von Anfang an sinnvoll aufzusetzen und typische Fehler zu vermeiden:
▶ Ab Minute 10: Gehaltsverhandlung, Stundenplanung und Karrierechancen als Werkstudent – Luis Newton (ca. 20 Min.)
Ein letzter Punkt, der den Unterschied machen kann: Nutze die Zeit im Unternehmen aktiv für das Netzwerk. Wer Kolleginnen und Kollegen kennt, Projekte mitgestaltet und Eigeninitiative zeigt, wird nach dem Abschluss bei Stellenbesetzungen bevorzugt berücksichtigt. Der Werkstudentenjob ist keine Nebenbeschäftigung – er ist der erste Schritt in die Berufspraxis.