Der Minijob ist für viele Studierende die einfachste Art, Geld zu verdienen. Keine Sozialabgaben, kaum Steuern, Familienversicherung bleibt — wenn du die Regeln kennst.
Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem Verdienst von maximal 603 € pro Monat (Minijob-Grenze, entspricht ~43 h/Monat × Mindestlohn 13,90 €/h). Er ist die einfachste Form der Beschäftigung in Deutschland — besonders für Studierende attraktiv.
Der entscheidende Vorteil: Du zahlst keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt Pauschalabgaben von ca. 30 % (Rente, Steuer, gesetzliche Umlage) — du selbst behältst deinen Bruttolohn nahezu vollständig.
Wie viel bleibt dir netto — und wie wirkt es sich auf BAföG aus?
4 Schritte — der Arbeitgeber erledigt den Großteil
Privatperson (Nachhilfe, Haushaltshilfe) oder Unternehmen — egal. Wichtig: Beide müssen den Minijob-Status vereinbaren. Weitere Optionen: → Alle Nebenjobvarianten
Du gibst dem AG deine Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig, findest du im letzten Steuerbescheid oder beim Finanzamt). Ggf. auch Sozialversicherungsausweis. → Steuererklärung als Student
Dein Arbeitgeber meldet dich online bei der Deutschen Rentenversicherung (Minijob-Zentrale) an — du musst nichts tun. Kosten für AG: ca. 30% deines Bruttolohns.
Gehalt kommt aufs Konto. AG stellt Lohnabrechnung aus. Du prüfst ob Betrag stimmt und ob du ggf. Rentenversicherungspflicht opt-out beantragen willst. → Kostenloses Studentenkonto
Seit 2013 zahlst du im Minijob automatisch in die Rentenversicherung ein — 3,6 % vom Bruttolohn (AG zahlt 15 %, du zahlst die Differenz). Bei 500 € Brutto = ca. 18 € Eigenanteil.
Vorteil: Rentenansprüche werden aufgebaut, Mindestbeitragszeiten für spätere Leistungen zählen mit. Für Studis oft irrelevant — aber es schadet nicht.
Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen — schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber genügt. Dann behältst du diese ca. 18 €/Monat selbst.
Nachteil: Kein Rentenbeitrag in dieser Zeit. Für Studis im Kurzzeit-Job (1–2 Semester) meist OK. Bei längeren Jobs: Renteneinzahlungen können sich lohnen.
Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung) — offizielle Erklärung für Studierende im Minijob
Die wichtigsten Antworten kurz und klar