Minijob als Student
Grenzen, Steuern & BAföG — alles was du wissen musst

Der Minijob ist für viele Studierende die einfachste Art, Geld zu verdienen. Keine Sozialabgaben, kaum Steuern, Familienversicherung bleibt — wenn du die Regeln kennst.

603 €
aktuelle Monatsgrenze
2 %
Pauschalsteuer (zahlt AG)
603 €
BAföG-Freibetrag/Monat (2026)
frei
Steuererklärung optional
Student mit Laptop und Kaffee — Minijob im Studium

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem Verdienst von maximal 603 € pro Monat (Minijob-Grenze, entspricht ~43 h/Monat × Mindestlohn 13,90 €/h). Er ist die einfachste Form der Beschäftigung in Deutschland — besonders für Studierende attraktiv.

Der entscheidende Vorteil: Du zahlst keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt Pauschalabgaben von ca. 30 % (Rente, Steuer, gesetzliche Umlage) — du selbst behältst deinen Bruttolohn nahezu vollständig.

Tipp: Minijob-Abrechnung komplett digital via Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) — der Arbeitgeber meldet an, du musst nichts tun.

Minijob vs. andere Jobformen

Minijob Werkstudent
Einkommensgrenze 603 €/Monat keine (20 h/Wo)
Krankenversicherung eigene bleibt eigene bleibt*
Rentenversicherung AG zahlt (opt-out mögl.) ja, voll
Steuern 2 % (AG zahlt) normal (Lohnsteuer)
BAföG-Freibetrag 603 €/Monat 603 €/Monat
Familienversicherung bis 565 €/Monat OK bis 565 €/Monat OK
*Werkstudenten-Privileg: keine KV-Pflicht solange Studium Hauptbeschäftigung

Minijob-Rechner

Wie viel bleibt dir netto — und wie wirkt es sich auf BAföG aus?

Maximum: 603 €/Monat (aktuell)
Netto Minijob
475 €
ca. 95 % des Brutto
BAföG-Kürzung
0 €
Freibetrag: 603 €/Monat (2026)
Gesamteinnahmen/Monat
475 €
Minijob + BAföG
Familienversicherung
OK (unter 565 €)

So meldest du einen Minijob an

4 Schritte — der Arbeitgeber erledigt den Großteil

01

Arbeitgeber findet sich

Privatperson (Nachhilfe, Haushaltshilfe) oder Unternehmen — egal. Wichtig: Beide müssen den Minijob-Status vereinbaren. Weitere Optionen: → Alle Nebenjobvarianten

02

Vertrag + Steuer-ID

Du gibst dem AG deine Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig, findest du im letzten Steuerbescheid oder beim Finanzamt). Ggf. auch Sozialversicherungsausweis. → Steuererklärung als Student

03

AG meldet bei Minijob-Zentrale

Dein Arbeitgeber meldet dich online bei der Deutschen Rentenversicherung (Minijob-Zentrale) an — du musst nichts tun. Kosten für AG: ca. 30% deines Bruttolohns.

04

Konto + Lohnzettel

Gehalt kommt aufs Konto. AG stellt Lohnabrechnung aus. Du prüfst ob Betrag stimmt und ob du ggf. Rentenversicherungspflicht opt-out beantragen willst. → Kostenloses Studentenkonto

Student auf Campusbank mit Buch — Minijob und Studium vereinbaren

Rentenversicherung im Minijob — opt-out möglich

Standard: Rentenversicherungspflichtig

Seit 2013 zahlst du im Minijob automatisch in die Rentenversicherung ein — 3,6 % vom Bruttolohn (AG zahlt 15 %, du zahlst die Differenz). Bei 500 € Brutto = ca. 18 € Eigenanteil.

Vorteil: Rentenansprüche werden aufgebaut, Mindestbeitragszeiten für spätere Leistungen zählen mit. Für Studis oft irrelevant — aber es schadet nicht.

Opt-out: Befreiung beantragen

Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen — schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber genügt. Dann behältst du diese ca. 18 €/Monat selbst.

Nachteil: Kein Rentenbeitrag in dieser Zeit. Für Studis im Kurzzeit-Job (1–2 Semester) meist OK. Bei längeren Jobs: Renteneinzahlungen können sich lohnen.

Studium und Minijob — alle Regeln erklärt (Minijob-Zentrale)

Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung) — offizielle Erklärung für Studierende im Minijob

Häufige Fragen zum Minijob als Student

Die wichtigsten Antworten kurz und klar

Wie viel darf ich als Student im Minijob verdienen? +
Als Student im Minijob darfst du aktuell bis zu 603 € pro Monat verdienen (Minijob-Grenze, dynamisch an den Mindestlohn 13,90 €/h gekoppelt). Überschreitest du die Grenze, wirst du sozialversicherungspflichtig (Midijob-Zone ab 603,01 €). Wichtig: Die Grenze gilt pro Monat, kann aber auf ein Jahr gerechnet werden (Jahresdurchschnitt: 7.236 €/Jahr). In einzelnen Monaten darfst du gelegentlich mehr verdienen — maximal 2× im Jahr. Alle Nebenjob-Optionen →
Muss ich als Student im Minijob Steuern zahlen? +
In der Regel nein. Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Lohnsteuer (inkl. Soli + KiSt) — das zieht er selbst ab. Du als Arbeitnehmer hast damit keine weitere Steuerpflicht, musst keinen Steuerberater beauftragen und musst in den meisten Fällen auch keine Steuererklärung machen. Ausnahme: Wenn du über Freibeträge (Grundfreibetrag: 12.348 €/Jahr) kommst, solltest du eine Steuererklärung abgeben — das lohnt sich oft, weil du Rückerstattungen bekommst. Steuererklärung als Student →
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben? +
Ja, aber mit Einschränkung: Du kannst mehrere Minijobs haben, aber die Einkommen werden addiert. Übersteigt die Summe 603 €/Monat, wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob ist immer der "erste" (beim Hauptarbeitgeber), alle weiteren werden zusammengerechnet. Hinweis: Wenn du bereits Werkstudent bist (sozialversicherungspflichtig), darf der zusätzliche Minijob trotzdem steuerfrei bleiben — aber beide Arbeitgeber müssen informiert sein. Mehr Einkommensmöglichkeiten: Werkstudent → | Alle Nebenjob-Optionen →
Verliere ich meinen Krankenkassen-Platz durch einen Minijob? +
Nein. Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, aber nicht kranken-, pflege- oder arbeitslosenversicherungspflichtig. Du kannst weiterhin über deine Eltern familienversichert bleiben (bis 25 Jahre, Einkommensgrenze 565 €/Monat beachten!) oder als Studentin selbst versichert sein. Dein Minijob-Einkommen wird bei der Familienversicherung NUR berücksichtigt, wenn es die 565 €-Grenze übersteigt. Krankenversicherung im Studium →
Wie wirkt sich ein Minijob auf BAföG aus? +
Minijob-Einnahmen werden beim BAföG als Einkommen angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 603 € pro Monat (7.236 € pro Jahr, 2026). Verdienst du mehr als 603 €, liegst du über dem Freibetrag. Der übersteigende Betrag wird zu 50 % auf BAföG angerechnet. Wichtig: Gelegenliche Mehrverdienste (z.B. Weihnachtsgeschäft 2× pro Jahr bis ca. 1.100 €) zählen als Ausnahme und nicht als regelmäßiges Einkommen. BAföG vollständig erklärt →
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudent? +
Minijob (bis 603 €/Monat): Keine Kranken-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung, pauschal besteuert, ideal für Studis mit Familienversicherung. Einkommensgrenze gilt pro Monat — kein gesetzliches Stundenlimit. Werkstudent (bis 20 h/Woche, unbegrenzt Einkommen): Kranken-/Pflege-/Arbeitslosen-Versicherung fällt weg (Studentenprivileg!), aber Rentenversicherung bleibt. Kann deutlich mehr verdienen. Ab ca. 700–800 €/Monat lohnt sich Werkstudent mehr als Minijob. Werkstudent im Detail →
Hat ein Minijob Auswirkung auf das Kindergeld? +
Für dich als Kind: nein, Kindergeld hängt nicht an deinem Einkommen (seit 2023 wurde die Einkommensgrenze für Kinder abgeschafft). Eltern bekommen Kindergeld solange du unter 25 und in Ausbildung/Studium bist — unabhängig was du verdienst. Einzig relevant: Bei der Familienversicherung gibt es die 565 €-Grenze. Wenn du diese überschreitest, musst du dich selbst versichern (als Student trotzdem günstiger Tarif: ca. 122 €/Monat). Alles zur Versicherung: Familienversicherung → | Krankenversicherung im Studium →
Muss ich einen Minijob im Lebenslauf angeben? +
Du musst nicht, aber es kann sinnvoll sein. Praktische Erfahrungen aus Minijobs — auch wenn unglamourös (Kassierer, Paketzusteller, Nachhilfe) — zeigen Arbeitswillen und Selbstständigkeit. Minijobs im selben Bereich wie der spätere Beruf (z.B. Marketing-Student jobbt bei Agentur) sind definitiv relevant. Im Lebenslauf: "Studentische Aushilfskraft" oder konkrete Tätigkeit angeben, Stundenumfang muss nicht stehen. Lebenslauf als Student →
Gibt es Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz im Minijob? +
Ja — als Minijobber hast du dieselben Grundrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Urlaubsanspruch: mindestens 4 Wochen/Jahr (anteilig bei weniger Tagen). Kündigungsschutz gilt nach 6 Monaten (KSchG). Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt ab dem 1. Tag (nach 4 Wochen Beschäftigung). Dein Arbeitgeber muss dir eine Beschäftigungsbescheinigung ausstellen. Alle Rechte als Nebenjobber →
Brauche ich eine Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer als Minijobber? +
Du brauchst deine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) — steht auf deinem Sozialversicherungsausweis. Falls du noch keine hast: Deutsche Rentenversicherung kontaktieren. Eine eigene Steuernummer brauchst du nicht — dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2% an die Minijob-Zentrale (Bundesknappschaft). Keine Lohnsteuerkarte notwendig. Steuerklärung als Student →

Dein nächster Schritt

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Vergleich Minijob, Werkstudent, Freelance
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Budget mit Minijob planbar machen