Steuererklärung als Student — Was du absetzen kannst
Als Werkstudent bekommst du einbehaltene Lohnsteuer fast immer zurück. Im Zweitstudium kannst du Studienkosten als Werbungskosten absetzen und später Steuern sparen. Was du wissen musst — konkret erklärt.
Bis 4 Jahre rückwirkendBAföG steuerfreiLaptop absetzbar
~1.000 €
durchschnittliche Rückerstattung für Werkstudenten
4 Jahre
rückwirkend einreichbar (4 Jahre)
12.348 €
Grundfreibetrag aktuell — darunter keine Steuer
0 €
BAföG-Steuer — BAföG ist immer steuerfrei
Die entscheidende Frage: Erstausbildung oder Zweitstudium?
Diese Unterscheidung bestimmt, wie viel du steuerlich absetzen kannst — und ob der Verlustvortrag möglich ist.
Zweitstudium / nach Berufsausbildung Mehr Vorteile
○Kein Verlustvortrag — nicht in nächste Jahre übertragbar
○Nur wirksam wenn im selben Jahr ausreichend Einkommen vorhanden ist
○Ohne Einkommen (reines BAföG) meist 0 € Erstattung
Gilt für: Bachelor als erste Ausbildung ohne vorherige Berufsausbildung
Wichtig auch bei Erstausbildung: Jährlich eine Verlustfeststellung beantragen — auch wenn es nichts zurückgibt. Das Finanzamt speichert den Verlust. Wenn sich die Rechtslage ändert (was in der Vergangenheit passiert ist), kannst du von gespeicherten Verlusten profitieren.
Was du als Student von der Steuer absetzen kannst
Diese Posten reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen — oder werden als Verlustvortrag gespeichert:
Was
Absetzbar?
Betrag / Bedingung
Beleg nötig?
Studiengebühren, Semesterbeiträge
Ja
100 % der tatsächlichen Kosten
Ja — Quittung / Überweisung
Fachliteratur, Bücher
Ja
Vollständig absetzbar (mit Studiumsbezug)
Ja — Quittung
Laptop, PC
Ja
100 % bei >90 % Studiennutzung; anteilig sonst. Volle Sofortabschreibung im Kaufjahr (BMF 2021: steuerliche Nutzungsdauer = 1 Jahr, gilt für alle Laptops/PCs unabhängig vom Preis)
Als Werkstudent zahlst du in der Regel Lohnsteuer — und bekommst sie meistens fast vollständig zurück:
Lohnsteuer beim Jahresausgleich
Fast jeder Werkstudent mit Jahreseinkommen unter 12.348 € bekommt die einbehaltene Lohnsteuer vollständig zurück — oft 500–1.500 €. Gilt auch für Minijob + Werkstudent kombiniert →
Kirchensteuer
Falls einbehalten: kommt ebenfalls zurück, wenn Jahreseinkommen unter Grundfreibetrag. Ggf. Kirchenaustritt vorher prüfen. → Alle Einkünfte im Blick behalten
Solidaritätszuschlag
Entfällt seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen — für Werkstudenten in der Regel kein Thema. Gilt auch für Minijobber →
Sozialabgaben
Werkstudentenprivileg: nur ~9,3 % RV. Werden NICHT über Steuererklärung erstattet — sind kein Steuerposten.
Schritt für Schritt: Steuererklärung als Werkstudent
1
Lohnsteuerbescheinigung besorgen
Dein Arbeitgeber schickt sie bis Ende Februar — elektronisch ans Finanzamt + Ausdruck für dich. Alle Arbeitgeber des Jahres sammeln.
2
Steuer-ID bereitstellen
Auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Schreiben des Finanzamts. Eltern können sie dir nennen. Auch für kostenloses Studentenkonto → benötigt.
3
Werbungskosten sammeln
Quittungen für Laptop, Bücher, Fahrtkosten (Adresse der Uni notieren), Software. Digitale Ablage hilft. Im Zweitstudium: Verluste auch ohne Einkommen festhalten → Verlustvortrag sichern
4
Tool wählen und Erklärung ausfüllen
ELSTER (kostenlos) oder SteuerGo / Taxfix (ab ~20 €) — für Erstabgabe App empfohlen. Ca. 30–60 Minuten.
5
Abgabe bis 31. Juli
Online über ELSTER oder direkt aus der App. Bescheid kommt meist 4–8 Wochen später. Freiwillige Abgabe noch bis 4 Jahre rückwirkend möglich — kein Risiko bei reinem BAföG-Einkommen.
Steuererklärung-Tools im Vergleich
Welches Tool passt zu deiner Situation?
Tool
Kosten
Für wen?
Besonderheit
ELSTER (elster.de)
Kostenlos
Alle — etwas technischer
Offizielles Finanzamt-Portal. Keine Anleitung, aber alle Formulare
SteuerGo
ab 19,95 €
Einsteiger, Werkstudenten
Sehr einfache UI, geführter Prozess — empfohlen für Ersttäter
Taxfix
ab 39,99 €
App-Nutzer (iOS/Android)
Intuitiv, auch mit Sprachfunktion, bekannte Marke
WISO Steuer
ab 39,99 €
Komplexere Fälle
Umfangreich, auch Selbstständige, Investoren
smartsteuer
ab 19,95 €
Werkstudenten, einfache Fälle
Schnell, kompakt, gut für Studis
Lohnsteuerhilfeverein
~50–150 €/Jahr
Wenn unsicher
Echter Mensch, prüft alles — sinnvoll bei komplexen Situationen
Empfehlung für Ersttäter: ELSTER (gratis) für einfache Fälle ohne viele Werbungskosten. SteuerGo oder smartsteuer (ca. 20 €) wenn du Werbungskosten geltend machen willst — die Benutzerführung lohnt den Preis bei einer möglichen Rückerstattung von mehreren hundert Euro.
Steuererklärung im Studium — lohnt es sich?
Finanzfluss
Häufige Fragen zur Steuererklärung im Studium
Eine Pflicht zur Abgabe besteht in der Regel nicht, solange das Einkommen unter dem Grundfreibetrag (11.784 Euro in 2024) liegt. Freiwillig abgeben ist jedoch sinnvoll: Im Zweitstudium kann ein Verlustvortrag festgestellt werden, der nach dem Berufseinstieg die Steuerlast senkt. Mehr zur Studienfinanzierung insgesamt findest du hier: Studienfinanzierung →
Im Erststudium (z. B. Bachelor direkt nach Abitur) können Studienkosten nur als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro abgesetzt werden – kein Verlustvortrag möglich. Im Zweitstudium (nach Berufsausbildung oder nach dem Bachelor) gelten die Kosten als Werbungskosten und können unbegrenzt vorgetragen werden.
Absetzbar sind unter anderem: Studiengebühren und Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Uni (0,30 € pro Kilometer), Arbeitsmittel wie Laptop und Bücher, Fachliteratur und Software, anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Kosten für ein Auslandssemester → können ebenfalls anteilig absetzbar sein.
Übersteigen die absetzbaren Werbungskosten das Einkommen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Das Finanzamt hält diesen in einem Verlustfeststellungsbescheid fest und trägt ihn in das nächste Jahr vor. Dieser Vorgang wiederholt sich jedes Jahr – nach dem Berufseinstieg wird der aufgelaufene Betrag mit dem ersten Gehalt verrechnet und senkt die Steuer deutlich.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Für das Steuerjahr 2020 war die Frist demnach Ende 2024. Es lohnt sich, vergangene Jahre nachzuholen, um auch für diese Jahre den Verlustvortrag feststellen zu lassen.
BAföG → selbst ist steuerfrei und muss nicht angegeben werden. Die studienbezogenen Ausgaben – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Semesterbeiträge – können trotzdem abgesetzt werden. Wer im Zweitstudium ist, kann so einen Verlustvortrag aufbauen, auch wenn das Einkommen ausschließlich aus BAföG besteht.
Das kostenlose ELSTER-Portal des Finanzamts ist für einfache Fälle ausreichend. Kostenpflichtige Anbieter wie smartsteuer, WISO oder SteuerGo führen Schritt für Schritt durch den Prozess und sind besonders für Erstabgeber hilfreich. Wer digitale Tools nutzt, findet weitere Hinweise im Artikel zu KI im Studium →.
Viele Studierende glauben, dass eine Steuererklärung für sie irrelevant ist – schließlich verdienen die meisten im Studium wenig oder gar nichts. Dieser Gedanke kostet bares Geld. Denn gerade wer wenig oder kein Einkommen hat, kann von einem wichtigen Instrument profitieren: dem Verlustvortrag. Wer seine Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend macht, kann diese steuerlich festhalten – auch wenn im laufenden Jahr keine Steuern anfallen. Sobald nach dem Studium das erste Gehalt fließt, werden diese vorgetragenen Verluste verrechnet, und die Steuerlast sinkt deutlich. In der Praxis bedeutet das: Wer vier oder fünf Jahre lang Steuererklärungen einreicht und Ausgaben dokumentiert, kann nach dem Berufseinstieg mehrere tausend Euro zurückbekommen.
Entscheidend ist dabei der Unterschied zwischen einem Erststudium (zum Beispiel ein Bachelor direkt nach dem Abitur) und einem Zweitstudium (etwa ein Master nach einem abgeschlossenen Bachelor oder ein Studium nach einer Berufsausbildung). Im Erststudium können Studienkosten nur als Sonderausgaben abgesetzt werden – maximal 6.000 Euro pro Jahr, und ein Verlustvortrag ist in diesem Fall nicht möglich. Im Zweitstudium hingegen gelten die Kosten als Werbungskosten, die unbegrenzt vorgetragen werden können. Wer also eine Ausbildung abgeschlossen hat und dann studiert, steht steuerlich deutlich besser da.
Für viele Studierende ist die Steuererklärung auch dann relevant, wenn sie während des Semesters oder in den Ferien jobben. Wer als Werkstudent oder Minijobber Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich diese unter Umständen vollständig zurückholen – vorausgesetzt, das Jahreseinkommen bleibt unter dem Grundfreibetrag. Der liegt derzeit bei 11.784 Euro (Stand 2024). Wer weniger verdient hat und trotzdem Lohnsteuer abgeführt wurde, bekommt diese mit der Steuererklärung zurück.
FinanzNerd erklärt den Verlustvortrag und gibt ein vollständiges Tutorial zur Steuererklärung als Student (16 Min.)
Erststudium oder Zweitstudium – der Unterschied ist entscheidend
Die steuerliche Behandlung von Studienkosten hängt maßgeblich davon ab, in welcher Situation das Studium aufgenommen wurde. Das Finanzamt unterscheidet zwei Szenarien, die sich in ihren Konsequenzen erheblich unterscheiden.
Beim Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung – also dem klassischen Weg vom Abitur direkt an die Hochschule – erkennt das Finanzamt Studienkosten nicht als Werbungskosten an. Stattdessen können sie nur als Sonderausgaben eingetragen werden, gedeckelt auf 6.000 Euro jährlich. Da Sonderausgaben nur im jeweiligen Steuerjahr wirken und nicht vorgetragen werden können, verpufft dieser Effekt oft – insbesondere wenn kein zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist.
Anders sieht es beim Zweitstudium aus. Wer vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ein duales Studium absolviert oder einen weiteren Studiengang nach dem ersten Abschluss aufnimmt, kann seine Kosten als Werbungskosten absetzen. Diese sind nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt und können über den Verlustvortrag in zukünftige Steuerjahre übertragen werden. Das ist der eigentliche Hebel: Jedes Jahr summieren sich die Kosten, das Finanzamt stellt den Verlustvortrag fest, und beim Berufseinstieg wird der aufgelaufene Betrag gegen das erste Gehalt gerechnet.
Ein Beispiel: Wer drei Jahre lang jährlich 4.000 Euro an absetzbaren Werbungskosten hat und keinen Cent Steuern zahlt, trägt insgesamt 12.000 Euro vor. Im ersten Berufsjahr mit einem Bruttogehalt von 40.000 Euro werden diese 12.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – die Steuerersparnis beträgt je nach Steuersatz mehrere tausend Euro.
Diese Ausgaben kannst du als Student absetzen
Egal ob Erst- oder Zweitstudium – die folgende Übersicht zeigt, welche Kosten grundsätzlich absetzbar sind. Im Zweitstudium gelten sie als Werbungskosten, im Erststudium als Sonderausgaben bis zur Höchstgrenze.
Kostenart
Beispiele
Hinweise
Studiengebühren
Semesterbeiträge, Gebühren privater Hochschulen
Belege aufbewahren
Fahrtkosten
Fahrten zur Uni, zum Praktikum, zur Prüfung
0,30 € / km (Entfernungspauschale) oder ÖPNV-Ticket
Arbeitsmittel
Laptop, Drucker, Bücher, Schreibwaren
Laptop über 800 € netto: Abschreibung über mehrere Jahre
Heimarbeitsplatz
Anteiliger Mietzins für Arbeitszimmer
Nur bei abgeschlossenem, ausschließlich beruflich genutztem Raum oder Tagespauschale
Fachliteratur & Software
Fachbücher, Statistiksoftware, Sprachkurse
Quittungen sichern, keine Belletristik
Auslandssemester-Kosten
Reisekosten, Sprachkurse im Ausland
Anteilig absetzbar, wenn studiumsbezogen; mehr dazu im Artikel zum Auslandssemester →
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur studentischen Krankenversicherung
Als Sonderausgaben absetzbar
Kontoführungsgebühren
Gebühren für das Girokonto
Pauschale 16 €/Jahr möglich
Wichtig: Für alle Ausgaben solltest du die entsprechenden Belege aufbewahren – entweder in Papierform oder digital eingescannt. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, auch wenn du sie nicht direkt einreichen musst. Empfehlenswert ist eine fortlaufende digitale Belegsammlung, zum Beispiel nach Kategorien sortiert in einem Cloud-Ordner. Wer das laufende Jahr über konsequent sammelt, hat bei der Steuererklärung kaum Mehraufwand.
smartsteuer zeigt, welche Belege Studenten und Azubis das ganze Jahr über sammeln sollten, um Steuern zu sparen (7 Min.)
Der Verlustvortrag – so funktioniert das Prinzip in der Praxis
Der Verlustvortrag ist das wichtigste Werkzeug für Studierende im Zweitstudium. Das Konzept dahinter ist einfach: Wenn die absetzbaren Kosten (Werbungskosten) das Einkommen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird vom Finanzamt in einem Feststellungsbescheid offiziell dokumentiert und in das nächste Jahr vorgetragen. Dort kann er erneut mit Einkommen verrechnet werden – und so weiter, Jahr für Jahr.
Damit der Verlustvortrag funktioniert, muss eine Steuererklärung eingereicht werden – auch in Jahren, in denen überhaupt keine Steuerpflicht besteht. Wer das versäumt, verliert die Möglichkeit, die Ausgaben dieses Jahres vorzutragen. Die Frist für die freiwillige Abgabe beträgt in der Regel vier Jahre rückwirkend. Wer jetzt realisiert, dass er die letzten Jahre keine Erklärung abgegeben hat, kann das also für mehrere vergangene Jahre noch nachholen.
Das Finanzamt stellt den Verlustvortrag im sogenannten Verlustfeststellungsbescheid fest. Dieser Bescheid ist der Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass ein bestimmter Betrag vorgetragen wird. Im ersten Jahr der Berufstätigkeit wird dieser Betrag automatisch berücksichtigt, sofern die Steuererklärung korrekt ausgefüllt wird.
Ein praxisnaher Tipp: Viele Studierende unterschätzen, wie schnell sich die absetzbaren Beträge summieren. Allein ein Laptop (800 Euro), Semesterbeiträge (350 Euro), Fahrtkosten (400 Euro) und Fachliteratur (200 Euro) ergeben bereits knapp 1.750 Euro pro Jahr – ohne Miete oder Versicherungsbeiträge. Über fünf Studienjahre kommt so ein Verlustvortrag von 8.000 bis 12.000 Euro zustande, der nach dem Berufseinstieg die Steuerlast deutlich reduziert.
Schritt-für-Schritt: So gibst du als Student die Steuererklärung ab
Die Steuererklärung muss nicht kompliziert sein. Mit der richtigen Vorbereitung ist sie in ein bis zwei Stunden erledigt. Die folgende Checkliste führt durch den gesamten Prozess:
Unterlagen zusammenstellen: Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber, Kontoauszüge, Quittungen für Studienausgaben, Versicherungsnachweise, Semesterbeitragsbescheide.
Belege sortieren: Kategorien anlegen – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Studiengebühren, Versicherungen. Jede Kategorie separat auflisten und summieren.
Steuersoftware oder ELSTER wählen: Kostenloses ELSTER-Portal des Finanzamts, oder kostenpflichtige Anbieter wie smartsteuer, WISO oder SteuerGo für einfachere Führung. Für einfache Fälle reicht ELSTER vollständig aus.
Mantelbogen ausfüllen: Persönliche Daten, Bankverbindung für eine mögliche Erstattung, Steueridentifikationsnummer.
Anlage N ausfüllen (Werbungskosten): Hier werden Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit und Werbungskosten eingetragen. Werbungskosten-Pauschale liegt bei 1.230 Euro – wer mehr hat, trägt den tatsächlichen Betrag ein.
Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hier eintragen.
Sonderausgaben (Erststudium): Studienkosten bis 6.000 Euro in der entsprechenden Anlage eintragen.
Steuererklärung prüfen und elektronisch übermitteln: Nochmals alle Zahlen kontrollieren, dann per ELSTER einreichen. Keine Belege beilegen, aber gut aufbewahren.
Bescheid abwarten und prüfen: Den Steuerbescheid auf Fehler prüfen. Bei Unklarheiten Einspruch innerhalb von einem Monat einlegen.
Wer sich mit Tools wie KI im Studium → bereits beschäftigt hat, weiß: Auch bei der Steuererklärung gibt es inzwischen KI-gestützte Assistenten, die den Prozess vereinfachen. Dennoch sollte man die eingetragenen Zahlen immer selbst nachvollziehen können.
Nebenjob, Werkstudent, Praktikum – was gilt für wen?
Das Studentenleben ist selten eindimensional. Viele kombinieren Studium mit Nebenjobs, Werkstudententätigkeit oder Pflichtpraktika. Steuerlich ergeben sich daraus unterschiedliche Konsequenzen.
Minijob (bis 538 Euro/Monat): Einkünfte aus einem Minijob sind in der Regel steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, du selbst musst diese Einnahmen nicht versteuern. Dennoch lohnt sich die Steuererklärung, um andere Ausgaben festzustellen.
Werkstudent (mehr als 538 Euro/Monat, bis 20 Stunden/Woche): Hier fällt Lohnsteuer an. Wer im gesamten Jahr unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro bleibt, bekommt die gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück. Sozialversicherungsbeiträge (außer Rentenversicherung) entfallen für Werkstudenten dank des sogenannten Werkstudentenprivilegs.
Pflichtpraktikum: Kosten für ein vorgeschriebenes Praktikum – etwa Fahrten, Unterkunft – sind absetzbar. Das Praktikum selbst gilt als Teil des Studiums.
Freiwilliges Praktikum oder Nebenjob auf Steuerkarte: Einkünfte sind normal zu versteuern. Die Werbungskostenpauschale (1.230 Euro) wird automatisch angerechnet, wenn keine höheren tatsächlichen Kosten vorliegen.
Wer über die Finanzierung des Studiums nachdenkt, sollte auch die Möglichkeiten der Studienfinanzierung → kennen – von Stipendien bis hin zu Studienkrediten. Und auch BAföG →-Empfänger können von der Steuererklärung profitieren: BAföG selbst ist steuerfrei, aber die studienbezogenen Ausgaben lassen sich trotzdem absetzen.
DoitbyYourself.Steuern erklärt die Steuererklärung für Studenten kompakt mit Fokus auf Verlustvortrag und praktischen Tipps (5 Min.)
Häufige Fehler bei der Steuererklärung als Student
Wer seine erste Steuererklärung abgibt, macht typische Fehler – die meisten lassen sich mit etwas Wissen vermeiden.
Fehler 1: Keine Steuererklärung abgeben, weil kein Einkommen vorhanden ist. Gerade dann ist die Erklärung im Zweitstudium sinnvoll, weil der Verlustvortrag festgestellt wird. Ohne Erklärung kein Vortrag.
Fehler 2: Falsche Anlage verwenden. Werbungskosten gehören in Anlage N, Sonderausgaben in den Mantelbogen oder die entsprechende Anlage. Verwechslungen führen dazu, dass der Betrag nicht korrekt angerechnet wird.
Fehler 3: Laptop nicht korrekt abschreiben. Geräte über 800 Euro netto dürfen nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (in der Regel drei Jahre). Seit 2021 gilt allerdings für Computerhardware und Software eine Sonderregelung: einjährige Nutzungsdauer möglich.
Fehler 4: Belege nicht aufbewahren. Das Finanzamt kann auch nach Abgabe der Erklärung Nachweise verlangen. Wer Belege wegwirft, riskiert, dass Posten gestrichen werden.
Fehler 5: Den Steuerbescheid nicht prüfen. Finanzämter machen Fehler. Wer seinen Bescheid nicht liest, merkt unter Umständen nicht, dass ein Betrag falsch übernommen oder ein Verlustvortrag nicht berücksichtigt wurde. Bei Fehlern: Einspruch innerhalb eines Monats einlegen.
Fehler 6: Fahrtkosten vergessen. Besonders Fahrtkosten zwischen Wohnort und Universität werden häufig übersehen. Dabei summieren sie sich über ein Studienjahr schnell auf mehrere hundert Euro.
Wer den Studienalltag möglichst kosteneffizient gestalten möchte, findet weitere Tipps bei den Studentenrabatten → – von günstiger Software bis hin zu Mobilfunktarifen.
Erstattung oder Vortrag – was du nach der Abgabe erwarten kannst
Nach der Abgabe der Steuererklärung gibt es grundsätzlich zwei Szenarien: eine direkte Erstattung oder die Feststellung eines Verlustvortrags – oder beides gleichzeitig.
Direkte Erstattung: Wer im vergangenen Jahr gearbeitet hat und Lohnsteuer abgeführt wurde, bekommt diese zurück, sofern das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Außerdem können Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge die Steuer reduzieren. Die Erstattung kommt in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nach Bescheiderlass auf das angegebene Konto.
Verlustfeststellungsbescheid: Wenn im Steuerjahr kein oder kaum Einkommen vorhanden war, aber Werbungskosten angefallen sind, stellt das Finanzamt den Verlust offiziell fest. Dieser Betrag wird automatisch in das Folgejahr übertragen. Der Bescheid kommt als separates Schreiben oder ist im normalen Steuerbescheid enthalten.
Nach dem Berufseinstieg sollte man unbedingt prüfen, ob der aufgelaufene Verlustvortrag korrekt im ersten Berufsjahr angerechnet wird. Manchmal muss man das Finanzamt aktiv darauf hinweisen oder die Anlage N entsprechend ausfüllen. Mit einer guten Dokumentation aller Vorjahresbescheide ist das jedoch problemlos möglich.
Zusammengefasst gilt: Die Steuererklärung als Student ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein konkretes Finanzinstrument. Wer sie konsequent nutzt – Belege sammelt, jährlich einreicht und den Verlustvortrag aufbaut – verschafft sich beim Berufseinstieg einen spürbaren finanziellen Vorteil, ohne dafür besonderes Vorwissen zu benötigen.
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