Häufige Fragen zu BAföG
Wer hat Anspruch auf BAföG? +
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bekommen Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit oder bestimmte Aufenthaltstitel, Studium ist Erstausbildung, Einkommensgrenzen der Eltern und des eigenen Einkommens werden nicht überschritten, Alter meist unter 45 Jahre bei Antragstellung. Etwa 11 % aller Studierenden erhalten BAföG — viele verzichten jedoch auf einen Antrag, obwohl sie Anspruch hätten.
Wie viel BAföG bekomme ich maximal? +
Der maximale BAföG-Satz liegt seit 2024 bei 992 Euro pro Monat. Dieser Satz gilt für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und keine Krankenversicherung über die Eltern haben. Der tatsächliche Betrag hängt von Einkommen der Eltern, eigenem Einkommen, Wohnsituation und Versicherungsstatus ab. Im Durchschnitt erhalten Studierende ca. 500–600 € monatlich.
Wie beantrage ich BAföG? +
BAföG wird beim zuständigen Studentenwerk beantragt — in der Regel dort, wo die Hochschule liegt. Online geht das über
BAföG-Digital (bafoeg-digital.de). Benötigte Unterlagen: Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern (letzter Steuerbescheid), eigene Kontoauszüge, Mietvertrag oder Wohnheimnachweis. Antrag so früh wie möglich stellen — BAföG wird rückwirkend maximal ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Muss BAföG zurückgezahlt werden? +
Die Hälfte des BAföG wird als zinsloses Darlehen gewährt, die andere Hälfte als Zuschuss. Zurückzuzahlen ist also nur 50 % des erhaltenen BAföG. Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, in vierteljährlichen Raten à 390 €. Maximal zurückzuzahlen: 10.010 € (Deckelung). Bei sehr guten Studienleistungen gibt es Erlass-Möglichkeiten.
Bekomme ich im Master noch BAföG? +
Ja — konsekutive
Master-Studiengänge (direkt nach dem Bachelor) sind BAföG-förderfähig. Voraussetzung: Der Master wird ohne Unterbrechung oder innerhalb von 3 Monaten nach dem Bachelor begonnen. Weiterbildende Master (z.B. MBA mit Berufseinstieg davor) sind nicht BAföG-fähig. Das BAföG läuft im Master weiter, als ob es ein durchgehendes Studium wäre.
Was passiert wenn meine Eltern kein Geld weitergeben? +
BAföG wird zunächst immer nach dem Einkommen der Eltern berechnet — unabhängig davon, ob sie das Geld tatsächlich geben. Verweigern Eltern die Unterstützung, kannst du beim Studentenwerk einen "Elternunabhängigen BAföG"-Antrag stellen oder das Familiengericht einschalten, das die Eltern zur Zahlung verpflichtet. Ausnahmen gibt es bei geschiedenen Eltern, Kontaktabbruch und bestimmten Einkommenssituationen.
Kann ich BAföG und ein Stipendium gleichzeitig beziehen? +
Ja —
Stipendien und BAföG können parallel bezogen werden. Stipendien für Sachleistungen (Bücher, Reisen, Seminare) werden in der Regel nicht angerechnet. Geldstipendien bis 300 €/Monat (Büchergeld-Anteil der Förderwerke) bleiben anrechnungsfrei. Stipendien über 300 €/Monat werden jedoch auf das BAföG angerechnet und reduzieren den ausgezahlten BAföG-Betrag. Eine vollständige Doppelförderung ist also nur eingeschränkt möglich — aber trotzdem lohnt es sich, beides zu beantragen.
Bekomme ich BAföG während des Wartesemesters? +
Nein — BAföG gibt es erst nach der Immatrikulation, also erst wenn du tatsächlich an einer Hochschule eingeschrieben bist. Während des
Wartesemesters (Wartezeit auf einen NC-Studienplatz) hast du keinen BAföG-Anspruch. Sinnvolle Alternativen in der Wartezeit: Ausbildung beginnen (Berufsausbildungs-BAföG möglich!), Freiwilligendienst (FSJ/BFD), Nebenjob oder Auslandsaufenthalt. Die Wartezeit kann außerdem als Wartesemester für die Zulassung angerechnet werden — auch das ist planbar. Mehr dazu:
Wartesemester überbrücken →
Was passiert mit dem BAföG wenn ich das Studium abbrecht? +
Bei einem Studienabbruch endet die BAföG-Förderung sofort mit dem Ende der Immatrikulation. Bereits erhaltenes BAföG musst du nur den Darlehensteil zurückzahlen — der Zuschussanteil bleibt dir. Das Studentenwerk muss unverzüglich informiert werden. Bei Fachrichtungswechsel (nicht Abbruch) gilt: Bis zum 3. Fachsemester problemlos möglich. Danach nur noch aus wichtigem Grund. Ein späteres Studium nach einem Abbruch kann unter bestimmten Umständen wieder BAföG-fähig sein.
Alles zum Studienabbruch — Alternativen und nächste Schritte →
Wie lange bekomme ich BAföG — was ist die Förderungshöchstdauer? +
Die BAföG-Förderung läuft maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs — das ist die sogenannte Förderungshöchstdauer. Für einen 6-semestrigen Bachelor sind das 6 Semester, für einen 4-semestrigen Master weitere 4 Semester. Wer länger studiert, bekommt nach der Förderungshöchstdauer kein BAföG mehr — es sei denn, es liegt ein anerkannter Hinderungsgrund vor (Krankheit, Behinderung, Kind, Pflegefall in der Familie). Ab dem 5. Fachsemester muss du beim Studentenwerk einen Eignungsnachweis erbringen (§ 48 BAföG), der zeigt, dass du ausreichend Studienleistungen erbracht hast.
Was ist der BAföG-Eignungsnachweis (§ 48) und wann brauche ich ihn? +
Nach § 48 BAföG muss ab dem 5. Fachsemester ein Eignungsnachweis beim Studentenwerk eingereicht werden. Dieser Nachweis belegt, dass du im bisherigen Studium ausreichende Leistungen erbracht hast — typischerweise eine bestimmte Anzahl erworbener ECTS-Punkte oder das Bestehen von Grundkursen. Das Formular bekommst du vom Prüfungsamt deiner Hochschule. Wenn du den Nachweis nicht einreichen kannst (z.B. wegen Studienproblemen), riskierst du die Einstellung der BAföG-Förderung. Wende dich frühzeitig an das Studentenwerk — in vielen Fällen gibt es Fristverlängerungen oder Ausnahmen.