Ob du wechseln kannst ohne BAföG zu verlieren, hängt komplett von deinem aktuellen Semester ab. Hier die klare Antwort — für jedes Semester.
1.–3. Sem. Wechsel problemlos
4.+ Sem. Wichtiger Grund nötig
Kindergeld immer unbegrenzt
3 Monate Übergangspause ok
Darf ich wechseln? — Schnell-Check
Gib dein aktuelles Fachsemester ein — wir zeigen dir sofort was mit BAföG und Kindergeld passiert.
Kindergeld: Kein Problem
Kindergeld läuft bei jedem Studienwechsel weiter — egal in welchem Semester. Einzige Bedingung: weiterhin immatrikuliert bleiben.
Vollständige Übersicht: Wechsel nach Semester
Fachsemester
BAföG
Kindergeld
Hochschulwechsel (gleicher Studiengang)
1.–3. Semester
Problemlos, kein Nachweis nötig
Weiterhin
Immer ohne Einschränkung möglich
4. Semester
Wichtiger Grund erforderlich
Weiterhin
Immer ohne Einschränkung möglich
5.–6. Semester
Wichtiger Grund, hohe Hürde
Weiterhin
Immer ohne Einschränkung möglich
7.+ Semester
In der Regel kein BAföG mehr
Bis 25 Jahre
Immer ohne Einschränkung möglich
Häufige Fragen
Kann ich das Studium wechseln und trotzdem BAföG behalten?+
Ja — bis zum Ende des 3. Fachsemesters ist ein Fachwechsel jederzeit möglich, ohne BAföG zu gefährden. Ab dem 4. Fachsemester ist ein Wechsel nur noch bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" (unzumutbare Verhältnisse, falsche Studienberatung, Gesundheit) möglich. Ein Hochschulwechsel (gleicher Studiengang, andere Uni) ist immer ohne Einschränkungen möglich.
Was gilt als "wichtiger Grund" für den Fachwechsel ab dem 4. Semester?+
Das Studentenwerk erkennt folgende Gründe an: Nachweis, dass die Studienleistungen im bisherigen Fach trotz ernsthafter Bemühung nicht erbracht werden konnten (z.B. wiederholte Fehlversuche), Gesundheitliche Gründe (Attest erforderlich), Nachgewiesene Fehlinformation durch Studienberatung, ADHS oder andere Behinderung (Attest), Schwangerschaft oder Pflege eines Angehörigen. Ohne wichtigen Grund: kein BAföG mehr nach dem Wechsel.
Bekomme ich noch Kindergeld wenn ich das Studium wechsle?+
Kindergeld (bis 25 Jahre) läuft bei einem Studienwechsel weiter — auch ohne wichtigen Grund. Es gibt keine Semester-Schranke beim Kindergeld. Einzige Bedingung: Du bleibst immatrikuliert und studierst weiterhin. Kurze Übergangszeiten zwischen Exmatrikulation (altes Fach) und Immatrikulation (neues Fach) von bis zu 4 Monaten sind kindergeldunschädlich.
Was passiert wenn ich das Studium abbrich statt wechsle?+
Bei vollständigem Abbruch (keine Neuimmatrikulation) endet das BAföG sofort mit der Exmatrikulation. Kindergeld endet ebenfalls, wenn du nicht innerhalb von 4 Monaten ein neues Studium oder eine Ausbildung beginnst. Der Darlehensteil des BAföG muss zurückgezahlt werden. Mehr dazu: Studienabbruch — alle Folgen
Wie lange darf die Pause zwischen altem und neuem Studium sein?+
BAföG: Übergangszeiten von maximal 3 Monaten werden als förderfähig akzeptiert — in dieser Zeit erhältst du kein BAföG, aber die Förderung läuft danach weiter. Bei längeren Pausen (über 3 Monate) musst du einen neuen BAföG-Antrag stellen und ggf. beginnt die Berechnung neu. Kindergeld: Bis zu 4 Monate Unterbrechung sind unschädlich.
Zählen meine alten Semester im neuen Studiengang?+
Nicht automatisch. Die Hochschule des neuen Studiengangs entscheidet, ob Leistungen (ECTS) anerkannt werden. Bei verwandten Fächern ist Anerkennung möglich und verkürzt das Studium. BAföG-technisch: Du fängst beim Semesterzähler von vorne an (Fachsemester), aber Hochschulsemester zählen weiter. Das kann die Altersgrenze für BAföG beeinflussen.
Brauche ich beim Studienwechsel einen neuen BAföG-Antrag?+
Ja — beim Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule musst du das Studentenwerk informieren und einen Änderungsantrag stellen (kein kompletter Neuantrag in den meisten Fällen). Beim Wechsel in ein anderes Bundesland: neuer Antrag beim dortigen Studentenwerk. Das neue Studentenwerk muss über den Wechsel informiert werden — sonst riskierst du Rückforderungen.