Beide Dienste sind staatlich anerkannt und inhaltlich ähnlich — aber in Details unterschiedlich.
| Merkmal | FSJ | BFD |
|---|---|---|
| Altersgrenze | Bis 26 Jahre | Keine Altersgrenze |
| Gesetzliche Grundlage | Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
| Dauer | 6–18 Monate | 6–18 Monate (bis 27 mit Verlängerung) |
| Einsatzbereiche | Soziales, Kultur, Sport, Ökologie | Soziales, Kultur, Sport, Ökologie, Zivildienst |
| Träger | DRK, Caritas, AWO, NABU, Diakonie u. v. m. | BAFzA koordiniert, Verbände organisieren |
| Taschengeld | ~250–650 €/Monat | ~250–650 €/Monat |
| Krankenversicherung | Pflichtversicherung durch Träger | Pflichtversicherung durch Träger |
| Kindergeld | Ja (bis 25 J., max. 556 €/Mo.) | Ja (bis 25 J., max. 556 €/Mo.) |
| Seminarangebote | Mind. 25 Tage Bildungsurlaub | Mind. 25 Tage (ab 27 J.: auch politische Bildung) |
| Start | Meist 1. September | Flexibel (auch außerhalb September) |
Beantworte 3 kurze Fragen — du bekommst sofort eine Empfehlung.
FSJ und BFD decken ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Bereichen ab.
Krankenhäuser, Altenheime, Hospize, Behinderteneinrichtungen, Kitas, Jugendzentren
Nationalparks, Naturschutzgebiete, Umweltbildungszentren, Forstämter, NABU/BUND-Projekte
Museen, Theater, Bibliotheken, Schulen, kulturelle Bildungsprojekte, Denkmalpflege
Sportvereine, Olympiastützpunkte, Behindertensport, Sportschulen, Jugendsport
THW, Freiwillige Feuerwehr, DRK, Katastrophenschutz, Rettungsdienste
Bundeswehrangehörige im Ruhestand, internationale Organisationen, Entwicklungsdienst
Was bekommst du finanziell und welche weiteren Leistungen sind üblich?
| Taschengeld | 250–650 €/Monat (trägerabhängig) |
| Unterkunft | Oft kostenlos (besonders bei stationären Einrichtungen) |
| Verpflegung | Häufig kostenfrei oder stark vergünstigt |
| Fahrtkosten | Oft erstattet oder Monatskarte |
| Urlaubsgeld | Teils trägerabhängig |
| Kindergeld (Eltern) | Ja, bis 25 J. (max. 556 €/Mo. Taschengeld) |
| Krankenversicherung | Pflichtversicherung — Träger zahlt |
| Rentenversicherung | Pflichtversicherung — zählt als Beitragszeit |
| Unfallversicherung | Pflichtversicherung — auch in der Freizeit |
| Arbeitslosengeld | Beitrag wird abgeführt — späterer Anspruch |
| Bildungsseminare | Mind. 25 Tage pädagogische Begleitung |
| Urlaubsanspruch | Gesetzlicher Anspruch (24–26 Tage/Jahr) |
Diese Organisationen vermitteln die meisten FSJ- und BFD-Stellen in Deutschland.
Das FSJ wirkt sich auf BAföG, Krankenversicherung, NC und mehr aus — hier die Fakten.
Kein BAföG-Anspruch während FSJ (du bist nicht immatrikuliert). Nach dem FSJ: BAföG normal beantragen. Das FSJ-Jahr verlängert nicht die Förderungshöchstdauer.
FSJ und BFD werden als Wartesemester angerechnet — wichtig bei harten NC-Fächern wie Medizin, Psychologie, Jura. Jeder Semester zählt.
Während FSJ/BFD: Pflichtversichert durch Träger. Nach Abschluss, bei Immatrikulation: Studierenden-KV (~130 €/Mo.). Bis 25 J. ggf. wieder Familienversicherung.
Eltern erhalten Kindergeld während FSJ/BFD weiter — bis 25 Jahre, solange Taschengeld max. 556 €/Mo. (brutto). Wichtig: rechtzeitig bei Familienkasse beantragen.
Ein FSJ im studiengangsbezogenen Bereich (z. B. FSJ Krankenhaus → Medizin) kann als Vorpraktikum angerechnet werden. Vorher bei Hochschule erfragen.
Rentenversicherungsbeiträge werden während FSJ/BFD abgeführt — das Jahr zählt als vollwertige Beitragszeit. Langfristig positiver Effekt auf Rentenansprüche.
FSJ startet fast immer am 1. September. Wer früh bewirbt, hat die beste Auswahl.