BAföG Rückzahlung

Wann beginnt sie, wie hoch sind die Raten — und wie viel kannst du durch frühe Rückzahlung sparen? Alle Fakten plus Rechner.

5 Jahre Schonfrist
130 € eff. Rate/Monat
max. 10.010 € Deckel
50 % Erlass möglich
Brief vom Bundesverwaltungsamt BAföG Rückzahlung neben Taschenrechner auf Schreibtisch

Die 4 wichtigsten Fakten zur Rückzahlung

Was du über BAföG-Rückzahlung wissen musst — bevor der erste Bescheid kommt.

Schonfrist
5 Jahre Wartezeit
Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Nicht nach Studienabschluss — nach der Regelstudienzeit.
Zuschuss bleibt
Nur 50 % zurück
Nur der Darlehensteil (50 % des erhaltenen BAföG) muss zurückgezahlt werden. Der Zuschussanteil ist geschenkt — immer.
Maximalbetrag
Deckel: 10.010 €
Egal wie viel BAföG du bekommen hast — maximal 10.010 € musst du zurückzahlen. Gesetzlich garantiert (§ 17 Abs. 2 BAföG).
Ratenhöhe
Rate: 390 €/Quartal
Die Standardrate beträgt 390 € pro Quartal (ca. 130 €/Monat effektiv). Kann bei niedrigem Einkommen gestundet werden.

BAföG-Rückzahlungsrechner

Wie viel du zurückzahlst — und was du durch frühe Tilgung sparen kannst.

Wie läuft die Rückzahlung ab? Schritt für Schritt

Studienende / Ende der Regelstudienzeit
Das Studentenwerk registriert dein Studienende. Die 5-Jahres-Schonfrist beginnt.
5 Jahre Wartezeit
Du hast 5 Jahre Zeit, beruflich Fuß zu fassen. Keine Zahlungen, keine Zinsen.
Bescheid vom Bundesverwaltungsamt (BVA)
Ca. 6 Monate vor dem ersten Zahlungstermin erhältst du einen Rückzahlungsbescheid per Post.
Erste Quartalszahlung
390 € Quartalsbetrag. Per Dauerauftrag oder Überweisung ans BVA (Bankverbindung im Bescheid).
Optional: Einmalzahlung mit Erlass
Wer auf einmal zahlt, bekommt bis zu 50 % Erlass. Antrag beim BVA stellen.
Schuldfrei — Bestätigung vom BVA
Sobald der Gesamtbetrag bezahlt ist, bestätigt das BVA die vollständige Tilgung.

Häufige Fragen zur Rückzahlung

Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?+
Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Studentenwerk schickt dir ca. 6 Monate vorher einen Bescheid mit genauen Daten. Hast du z.B. im WS 2023/24 deinen Bachelor nach 6 Semestern abgeschlossen, beginnt die Rückzahlung frühestens 2029/2030. Die 5 Jahre sind eine Schonfrist — du hast Zeit, beruflich Fuß zu fassen.
Wie hoch sind die BAföG Rückzahlungsraten?+
Die Regelrate beträgt 390 € pro Vierteljahr (= 130 €/Monat effektiv). Zahlen musst du aber NUR den Darlehensteil — das ist 50 % des erhaltenen BAföG. Den anderen 50 % (Zuschuss) behältst du immer. Die Rate kann bei nachgewiesener Einkommensschwäche angepasst oder gestundet werden — Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wie viel muss ich maximal zurückzahlen?+
Gesetzlich gedeckelt: maximal 10.010 € — egal wie viel BAföG du insgesamt bekommen hast. Wer z.B. 30 Monate lang 992 €/Monat bekommen hat (= 29.760 € gesamt), zahlt trotzdem nur maximal 10.010 € zurück. Der Zuschuss-Anteil (50 %) und der Deckel schützen dich vor hohen Schulden.
Gibt es einen Erlass bei früher Rückzahlung?+
Ja — wer das gesamte Darlehen auf einmal zurückzahlt, bekommt einen Erlass: Bei Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren nach dem Ende der Förderungshöchstdauer: Erlass von bis zu 50 % (maximal 2.565 €). Je früher du zurückzahlst, desto größer der Erlass-Prozentsatz. Das BVA schickt dir einen Rückzahlungsbescheid mit genauen Erlass-Optionen.
Was passiert wenn ich nach dem Studium arbeitslos bin oder wenig verdiene?+
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kann auf Antrag die Rückzahlung stunden oder die Raten anpassen. Voraussetzung: Einkommen unter der Freigrenze (aktuell ca. 1.605 €/Monat netto für Alleinstehende). Die Stundung ist zeitlich begrenzt, kann aber verlängert werden. Wichtig: Antrag rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin stellen.
Muss ich BAföG zurückzahlen wenn ich das Studium abbrich?+
Ja — auch nach einem Studienabbruch musst du den Darlehensteil zurückzahlen. Der Zuschuss-Anteil bleibt dir. Die Rückzahlung beginnt ebenfalls 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer — nicht nach dem Abbruch selbst. Bei Abbruch im 1.-2. Semester ist der zurückzuzahlende Betrag entsprechend gering. Mehr zum Thema: Studienabbruch — was passiert?
Wo und wie zahle ich BAföG zurück?+
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, nicht das Studentenwerk. Das BVA schickt dir einen Rückzahlungsbescheid mit IBAN und Zahlungsplan. Du kannst Dauerauftrag einrichten oder per Überweisung zahlen. Online: bundesverwaltungsamt.de → BAföG-Rückzahlung. Den Bescheid bekommst du automatisch — du musst nichts beantragen.
Kann man BAföG-Schulden erlassen lassen wegen Krankheit oder Behinderung?+
Ja — bei dauerhafter Erwerbsminderung kann auf Antrag die Schuld ganz oder teilweise erlassen werden. Voraussetzung: Nachweis durch ärztliches Attest oder Rentenversicherungsbescheid. Auch bei Tod des Darlehensnehmers erlischt die Schuld. Kontakt: Bundesverwaltungsamt, Referat BAföG-Rückforderung.
Nächste Schritte
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