Wie hoch ist der maximale BAföG-Satz 2025/2026? ▼
Der maximale BAföG-Satz beträgt seit 2024 992 € pro Monat (Grundbedarf 452 € + Wohnkostenzuschlag 380 € + Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag 109 €/34 €). Hinzu kommen Freibeträge und mögliche Kinderzuschläge.
Wie viel Elterneinkommen ist beim BAföG erlaubt? ▼
Für beide Elternteile zusammen gilt ein Einkommensfreibetrag von 2.415 € netto pro Monat (Stand 2024). Pro weiteres unterhaltsberechtigtes Kind erhöht sich dieser um 805 €. Nur das Einkommen über diesem Freibetrag wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet (55 %).
Muss BAföG zurückgezahlt werden? ▼
Nur die Hälfte des erhaltenen BAföG ist ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden — maximal jedoch 10.010 €. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderung, in 20 Quartalsraten zu je 130 €.
Was zählt als eigenes Einkommen beim BAföG? ▼
Eigenes Erwerbseinkommen bis zu 538 €/Monat (Minijob-Grenze) bleibt anrechnungsfrei. Darüber hinaus wird das Einkommen zu 50 % auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Wichtig: Es gilt das monatliche Bruttoeinkommen, nicht das Netto.
Bis zu welchem Alter gibt es BAföG? ▼
BAföG für ein Erststudium gibt es bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Für ein Masterstudium gilt die Altersgrenze von 35 Jahren. Ausnahmen gelten bei Kindererziehung, Behinderung, FSJ/BFD oder wenn der spätere Studienbeginn aus bestimmten Gründen unabwendbar war.
Wie lange läuft die BAföG-Förderung? ▼
BAföG wird für die Regelstudienzeit plus ein Semester gezahlt. Bei einem 6-Semester-Bachelor also bis zu 7 Semester. Bei einem 4-Semester-Master bis zu 5 Semester. Verlängerungen sind möglich bei Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit, Fachschaftsarbeit oder nicht zu vertretenden Gründen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbedarf und Bedarfssatz? ▼
Der Grundbedarf ist der Basisbetrag (452 €/Monat). Der Bedarfssatz ist der Grundbedarf plus alle Zuschläge — also Wohnkostenzuschlag (380 € wenn nicht bei Eltern), Krankenversicherungszuschlag (109 €) und Pflegeversicherungszuschlag (34 €). Der Bedarfssatz ist der Maximalförderbetrag vor Anrechnung von Einkommen.
Kann ich BAföG und Nebenjob kombinieren? ▼
Ja — bis zu 538 €/Monat Brutto im Nebenjob beeinflussen den BAföG-Anspruch nicht. Bei höherem Einkommen wird 50 % des übersteigenden Betrags auf den BAföG-Satz angerechnet. Es empfiehlt sich, die Einkommensgrenzen genau im Blick zu behalten, da das Finanzamt jährlich prüft.
Was passiert wenn ich die Regelstudienzeit überschreite? ▼
Nach Ablauf der Förderungshöchstdauer endet BAföG automatisch. Ein Weiterstudium ohne BAföG ist möglich. Es gibt aber einen Ausnahmeantrag (§ 15 BAföG): Wenn triftige Gründe vorliegen (Krankheit, Behinderung, Familienpflege, Prüfungsversagen aus nicht zu vertretenden Gründen), kann die Förderung verlängert werden. Bei nicht zu vertretenden Gründen gibt es auch ein KfW-Darlehen als Alternative.