Du hast deine Zulassung — jetzt kommt die Immatrikulation. Welche Dokumente du brauchst, was der Semesterbeitrag kostet und wie die Einschreibung Schritt für Schritt funktioniert.
Wähle Semester und Studiengangstyp — wir zeigen dir, was bis wann zu tun ist.
Hake ab was du hast — so siehst du auf einen Blick, was noch fehlt.
Vom Zulassungsbescheid bis zur Studentencard in 6 Schritten
Der Semesterbeitrag ist KEINE Studiengebühr — er enthält konkrete Leistungen
* Beispielbeiträge, Stand 2025. Genaue Beträge auf der jeweiligen Hochschulwebsite prüfen.
In vielen Bundesländern ist das ÖPNV-Ticket bereits im Semesterbeitrag enthalten — nutze es!
Semesterticket-Guide →Nicht der Standardfall? Hier sind die wichtigsten Ausnahmen
Zulassung, Semesterbeitrag, Bescheinigung — klar beantwortet
Zulassung: Die Hochschule sagt dir zu, dass du studieren darfst — per Zulassungsbescheid oder Annahme deiner Bewerbung. Bei NC-freien Fächern gibt es keine separate Zulassung — du bewirbst dich direkt und wirst automatisch eingeschrieben (sofern du die Voraussetzungen erfüllst). Immatrikulation: Die eigentliche Einschreibung — du gibst alle Unterlagen ab, zahlst den Semesterbeitrag und wirst offiziell Student. Erst mit der Immatrikulation bist du rechtlich immatrikuliert und erhältst die Studentencard (Matrikelkarte).
Die Immatrikulationsfristen variieren je nach Hochschule. Als Faustregel: Wintersemester: Einschreibungsfrist meist September/Oktober. Sommersemester: März/April. Manche Hochschulen verlangen die Einschreibung innerhalb von 2 Wochen nach Zulassung. Verpasse die Frist → der Studienplatz verfällt. Prüfe daher sofort nach der Zulassung die exakten Fristen auf der Hochschulwebsite.
Die Immatrikulation selbst ist kostenlos — aber du zahlst den Semesterbeitrag: durchschnittlich 200–400 €/Semester an staatlichen Hochschulen. Darin enthalten: Studentenwerksgebühr (~80 €), Verwaltungsgebühr (~60 €), oft das Semesterticket für den ÖPNV (50–200 € je nach Bundesland). Privatuniversitäten erheben zusätzlich Studiengebühren von 500–20.000 €/Semester.
Standardmäßig: 1) Ausgefülltes Einschreibeformular (oft online), 2) Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur oder gleichwertiges), 3) Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), 4) Passfoto (oft digital), 5) Nachweis der Krankenversicherung (Pflicht!), 6) Zahlung des Semesterbeitrags (Überweisungsbeleg oder Lastschriftmandat). Manchmal zusätzlich: Zulassungsbescheid, Immatrikulationsantrag, Studiengangsspezifische Unterlagen.
Ohne bezahlten Semesterbeitrag wirst du nicht immatrikuliert — oder bei bereits Immatrikulierten: du wirst zum Semesterende automatisch exmatrikuliert. Das kann auch passieren, wenn die Überweisung zu spät eingeht oder ein falscher Verwendungszweck angegeben wurde. Prüfe daher frühzeitig die Zahlungsfristen und richte im Zweifelsfall ein SEPA-Lastschriftmandat ein.
Ja — die Krankenversicherung ist Pflichtnachweis bei der Einschreibung in Deutschland. Du hast drei Optionen: 1) Familienversicherung (kostenlos bis 25 Jahre, Elternteil gesetzlich versichert), 2) Eigene gesetzliche KV (~120 €/Monat als Student), 3) Private Krankenversicherung (mit Befreiungsantrag von der GKV-Pflicht). Ohne Nachweis wirst du nicht immatrikuliert. Mehr dazu: Krankenversicherung im Studium →
Immer häufiger ja. Viele Hochschulen bieten vollständig digitale Einschreibung an — Formular ausfüllen, Dokumente hochladen, Semesterbeitrag überweisen. Einige Hochschulen verlangen noch persönliche Vorstellung im Immatrikulationsamt oder beglaubigte Kopien. Prüfe die Modalitäten auf der Website deiner Hochschule — die meisten haben seit 2021 auf digitale Prozesse umgestellt.
Die Immatrikulationsbescheinigung (auch Studienbescheinigung oder Studentenbescheinigung) ist der Nachweis, dass du eingeschriebener Student bist. Du brauchst sie für: BAföG-Antrag, Krankenversicherung, Kindergeld (Eltern), Steuerliche Abzüge, Studentenrabatte, ÖPNV-Tickets, Bibliotheksausweis, Studienkredit-Antrag. Die Bescheinigung bekommst du automatisch nach Immatrikulation — und kannst sie jederzeit erneut über das Campus-Managementsystem herunterladen.
Rückwirkende Immatrikulation ist grundsätzlich nicht möglich — du musst zum Semesterbeginn eingeschrieben sein. Bei verpasster Frist durch Fehler der Hochschule (z.B. Zulassungsbescheid verspätet) kannst du ggf. Klage einlegen oder einen Härtefallantrag stellen. Bei eigenem Versäumnis: Bitte um Einzelfallprüfung im Immatrikulationsamt — manchmal gibt es Kulanzlösungen, besonders bei dokumentierbaren Gründen (Krankheit, etc.).
Die wichtigsten ersten Schritte nach der Einschreibung